Antragsverfahren für die 200€ Einmalzahlung

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Ab dem 15. März 2023 bis zum 30. September 2023 könnt ihr die Einmalzahlung beantragen unter https://www.einmalzahlung200.de/. Dort findet ihr auch ein FAQ, sowie die Telefonnummer der Telefonhotline, welche euch neben dem Mailsupport bei Fragen zur Verfügung steht.

Auf die politischen Kontroversen zur Einmalzahlung möchten wir an dieser Stelle nicht eingehen.

Anspruchsberechtigt seid ihr, wenn ihr zum 01. Dezember 2022 an der Uni Bielefeld immatrikuliert gewesen seid, auch wenn ihr im Urlaubssemester wart, sowie euren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hattet.
NACHTRAG 17.03.2023: Wer nur übergangsweise (integriert in das Inlandsstudium) ein Auslandssemester oder Auslandspraktikum durchführt, danach aber im Inland weiterstudieren wird und demnach auch während des Auslandsaufenthalts an der deutschen Hochschule eingeschrieben bleibt, kann die Einmalzahlung ebenfalls erhalten. Wer ausschließlich an einer ausländischen Hochschule studiert, bspw. Grenzpendler*innen, hat keinen Anspruch auf die Einmalzahlung.

Die 200€ könnt ihr auch beantragen, wenn ihr bereits andere Unterstützungsleistungen oder Hilfen erhalten habt, wie die Sonderzahlungen im BAföG oder Wohngeld, sowie die 300€ über euren Arbeitgeber. Die Einmalzahlung muss nicht zurückgezahlt werden.

Gemäß § 4 Absatz 1 EPPSG ist die Einmalzahlung nicht auf andere Sozialleistungen, die einkommensabhängig gewährt werden, oder auf die Krankenkassenbeiträge anzurechnen. Eine Rückforderung bei nachträglichem Entfallen der Voraussetzungen ist nicht vorgesehen. Dieses gilt nicht bei Missbrauch oder doppelt erhaltener Zahlung. Sofern ihr also an einer weiteren Hochschule eingeschrieben seid, könnt ihr nur ein Mal die Energiepreispauschale beantragen!

So funktioniert die Antragstellung:

1. Ein BundID-Konto anlegen [https://id.bund.de], um darüber eure Identität nachweisen zu können. Entgegen der Aussagen auf der Website braucht ihr weder die Online-Ausweisfunktion noch ein ELSTER-Zertifikat. Es reicht, ein einfaches Benutzerkonto mit Nutzername und Passwort zu erstellen. Zudem braucht ihr die Zugangsdaten der Uni (dazu mehr unter Punkt 2).
Solltet ihr dennoch die Online-Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat nutzen wollen, findet ihr eine genaue Anleitung unter https://www.studis-online.de/studienfinanzierung/bundid-bekommen.php

Die einfachste, zudem datensparsamste und deshalb von uns empfohlene Variante ist die Kombination eines einfachen BundID-Kontos mit den Zugangsdaten der Uni!

2. Zugangsdaten der Universität Bielefeld: Diese bekommt ihr seitens der Uni bereitgestellt. Die Zugangsdaten (bestehend aus Zugangscode und PIN) findet ihr digital im Bewerbungs- und Statusportal der Uni [https://campus.uni-bielefeld.de/]. Hier meldet ihr euch unter dem Reiter „Studierendenlogin“ mit eurem persönlichen Login an.

3. Nach erfolgtem Login bei „Einmalzahlung200.de“ müsst ihr eure IBAN sowie die Daten, die bei BundID hinterlegt sind, eingeben. Erfahrungsgemäß wird das Geld innerhalb von 2 bis 3 Tagen überwiesen.

Gerade in den ersten Tagen und Wochen muss mit einem hohen Antragsvolumen gerechnet werden. Aus diesem Grund empfiehlt sich möglicherweise eine Antragstellung zu einem späteren Zeitpunkt.

Da es Bedenken in puncto Datenschutz bei der Antragstellung gibt und nicht wenige Stimmen einen rechtswidrigen Zwang zur digitalen Nutzung der Antragstellung sehen, empfehlen wir euch – sofern ihr das Geld nicht dringend benötigt – einige Monate zu warten, ob sich nicht doch noch etwas ändert und eine andere Art der Antragstellung ermöglicht wird. Die Website der BundID weist nämlich einige Schwächen auf, insbesondere beim Login und sicherheitsrelevanten Verhalten der Website. Hier wird es in den kommenden Tagen vermutlich noch einige Sicherheitsupdates geben, sodass die Erreichbarkeit eingeschränkt sein kann.

Beachtet aber die Frist bis Ende September. Danach soll eine Antragstellung nicht mehr möglich sein.

Ein größeres Designupdate gab es bereits, inklusive einer neuen englischsprachigen Version.

Wir hoffen, euch mit dieser E-Mail alle relevanten Informationen gegeben zu haben und wünschen euch eine schnelle und unkomplizierte Antragstellung. Habt bitte Verständnis, dass wir euch hierzu keinen weiteren Support geben können, insbesondere was die technischen Aspekte der Antragstellung betrifft. Sollte es neue Informationen geben, findet ihr diese zeitnah hier auf unserer Website.

Euer Beratungsteam

Falls ihr euch weiter informieren möchtet, findet ihr unter den folgenden Links weiterführende Hinweise:

https://asta-bielefeld.de/asta/energiekostenpauschale/

https://www.uni-bielefeld.de/themen/energiesparen/energiegeld/

https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de/faq-haeufige-fragen-und-antworten

https://id.bund.de/de/faq

Einen umfassenden und informativen Beitrag zum Thema von Studis Online findet ihr hier:

https://www.studis-online.de/studienfinanzierung/200-euro-einmahlzahlung-studenten.php

4 Gedanken zu „Antragsverfahren für die 200€ Einmalzahlung

  1. Aaron Antworten

    Hallo.
    Ich möchte die 200 Euro Einmalzahlung beantragen. Um mich auf der Seite anzumelden brauche ich die Zugangsdaten der Uni, also Zugangscode und PIN. Diese werden mir auf der campus uni bielefeld Seite nicht angezeigt, bzw können nicht gefunden werden.

    • Beratungsteam Autor des BeitragsAntworten

      Hallo Aaron,

      warst du am Stichtag, 01. Dezember 2022, an einer deutschen Hochschule eingeschrieben (Urlaubssemester zählen auch)?
      Wenn dies der Fall ist und du die Zugangsdaten der Uni nicht findest, wende dich bitte einmal an das Studierendensekretariat der Uni.
      Wenn du zum Stichtag noch nicht oder nicht mehr eingeschrieben warst, hast du keinen Anspruch auf die 200€ Energiepreispauschale und hast dementsprechend auch keine Zugangsdaten erhalten.

      Viele Grüße
      Das Beratungsteam

  2. Melina Antworten

    Liebes Beratungsteam,

    Ich war zum Stichtag 01. Dezember. 2022 noch nicht in eine Uni eingeschrieben, jedoch war ich schon Berufstätig und erhielt im Jahr 2022 die Energiepauschale von meinem Arbeitgeber.
    Habe ich dann trotz fehlender Uni Einschreibung ein Anrecht oder nicht ?

    • Beratungsteam Autor des BeitragsAntworten

      Hallo Melina,

      leider kann die Einmalzahlung nur erhalten, wer zum Stichtag 01. Dezember 2022 zum Kreis der in Deutschland eingeschriebenen oder angemeldeten Studierenden, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler gehört hat.

      Die verschiedenen Hilfen waren nicht gegenseitig exklusiv, sondern konnten nebeneinander beantragt werden. Nur die Heizkostenpauschale konnte nur im Wohngeld oder BAföG beantragt werden.
      Der Erhalt der einen Hilfe (z.B. der Energiepreispauschale für ArbeitnehmerInnen) berechtigt dabei aber nicht automatisch zum Erhalt der anderen Hilfen.

      Viele Grüße
      Das Beratungsteam

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