Checkliste für den Bafögantrag

Diese Checkliste soll euch Unterstützung bei der Antragstellung bieten. Die wichtigsten Punkte, die i.d.R. die Mehrheit der Antragstellenden betreffen, sind hier aufgeführt. Im Einzelfall ist es aber immer möglich, dass noch weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich sind. Diese solltet ihr nach Aufforderung vom Bafögamt einreichen.

Hier haben wir die Checkliste in Kurzversion zum Ankreuzen und Ausdrucken:

Erforderliche Unterlagen

Formblatt 1: Antrag auf Ausbildungsförderung (Erstantrag)

oder

Formblatt 9: Folgeantrag auf Ausbildungsförderung (Wiederholungsantrag)

Sollten sich im Vergleich zum vorherigen Antrag dein Einkommen oder dein Vermögen maßgeblich geändert haben, benutze bitte auch beim Wiederholungsantrag das Formblatt 1.

Formblatt 2: Bescheinigung nach § 9 BAföG

Diese Bescheinigung könnt ihr selber ausdrucken. Ihr findet sie in eurem campus Profil neben eurer normalen Immatrikulationsbescheinigung. Bitte reicht nicht die normale Semesterbescheinigung ein, sondern die Bescheinigung nach § 9 BAföG!

Aktuelle Meldebescheinigung oder Kopie des Mietvertrages

Nur beim Erstantrag (sofern ihr nicht bei euren Eltern wohnt) oder bei Umzug erforderlich.

Nachweis über die Kranken- und Pflegeversicherung

Dieser Nachweis ist erforderlich, wenn ihr nicht mehr über die Familie versichert seid, i.d.R. ab dem 25. Lebensjahr. Solltet ihr schon über 30 Jahre alt sein, gibt es einen erhöhten Bedarfssatz. Hierzu müsst ihr dem Bafögamt eine Bestätigung über die höheren Beitragszahlungen von eurer Krankenkasse geben.

Zusätzliche Unterlagen

Nachweis über Einkommen

Relevant ist euer Bruttoeinkommen im Bewilligungszeitraum. Im BAföG gilt das Zuflussprinzip, d.h. nur die Einnahmen sind zu berücksichtigen, welche innerhalb eures Bewilligungszeitraumes auf eurem Konto (oder in eure Hand) eingehen. Ihr könnt bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes noch Einkommen nachmelden. Dies bietet sich vor allem dann an, wenn ihr schwankende Einnahmen habt und noch nicht absehen könnt, wie viel ihr verdienen werdet oder wenn ihr erst im laufenden Bewilligungszeitraum einen neuen Job annehmt.

Nachweis über Vermögen

Maßgeblich ist euer Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung +/- 14 Tage.

Formblatt 4: Kinderbetreuungszuschlag

Für eigene Kinder bis 14 Jahre kann ein Kinderbetreuungszuschlag beantragt werden.

Formblatt 5: Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG

Um ab dem 5. Fachsemester weiter gefördert zu werden, ist für jedes Studienfach zum Ende des 4. Fachsemesters eine Leistungsbescheinigung erforderlich. Dieser Nachweis wird von den Prüfungsämtern oder Bafögbeauftragten der jeweiligen Fächer ausgestellt und bestätigt, dass ihr den üblichen Leistungsstand des 4. Semesters erreicht habt.

Könnt ihr diesen Nachweis nicht erhalten, wendet euch bitte an die Beratung. Möglicherweise kann eine verspätete Vorlage beantragt werden.

Unterlagen der Eltern/Ehegatten/Lebenspartner

Formblatt 3: Erklärung der Eltern bzw. des Ehegatten/Lebenspartners

Jedes Elternteil muss ein eigenes Formblatt 3 ausfüllen, auch wenn keine Einkünfte bezogen wurden. Die Vorlage entfällt nur bei einer elternunabhängigen Förderung gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 3 und 4 BAföG.

Relevant sind immer die Einkommensverhältnisse von vor zwei Jahren.

Für den Bafögantrag 2022 kopiert einmal den kompletten Einkommenssteuerbescheid des Kalenderjahres 2020. Kann dieser nicht vorgelegt werden, sollte eine Arbeitgeber- oder Lohnsteuerbescheinigung des KJ 2020 oder der letzte vorliegende Einkommenssteuerbescheid eingereicht werden. Zudem ist eine Zusatzerklärung erforderlich, sofern ein Steuerbescheid für das KJ 2020 zukünftig noch ergeht.

Bei Bezug von Kurzarbeiter-, Kranken- oder Arbeitslosengeld im KJ 2020 ist ein Nachweis über die Höhe von Lohnersatzleistungen vorzulegen.

Bei Rentenbezug ist der Jahresbruttobetrag nachzuweisen durch den Rentenbescheid oder die Rentenanpassungsmitteilung vom 01.07.2020.

Geschwisternachweise

Habt ihr Geschwister, die noch zur Schule gehen, selber in Ausbildung sind oder noch bei euren Eltern wohnen und arbeiten, können diese beim Elterneinkommen berücksichtigt werden.

Aktuelle Einkommensnachweise der Geschwister sind immer einzureichen.

Ab 16 Jahren werden Ausbildungsnachweise benötigt, z.B. Schul- oder Studienbescheinigungen, Ausbildungsvertrag, FSJ.

Riester, Grad der Behinderung

Alles, was vom Elterneinkommen abgezogen werden kann, ist gut für die Förderungshöhe und muss nachgewiesen werden: Riester-Bescheinigung nach § 92 EStG für 2020, aktueller Schwerbehindertenausweis.

Tipps für die Antragstellung

Stellt den Antrag frühzeitig!

Die Bearbeitungszeiten im Bafögamt können mehrere Wochen bis mehrere Monate betragen. Ihr könnt euren Antrag auch schon stellen, wenn ihr noch gar nicht eingeschrieben seid. Das Bafögamt wird auf die aktuelle Studienbescheinigung warten, bevor entgültig über euren Antrag entschieden wird.

Auch ein unvollständiger Antrag kann bereits abgegeben werden.

So könnt ihr die Antragsfrist wahren, auch wenn euch noch Unterlagen fehlen. Der Bescheid ergeht erst, wenn alle eure Unterlagen eingegangen sind. Wir empfehlen, zumindest das Formblatt 1 oder 9 ausgefüllt abzugeben und ggf. eine Notiz anzuheften, dass ihr schnellstmöglich alle weiteren Unterlagen einreichen werdet.

Füllt die Formblätter korrekt aus.

Achtet darauf, dass alle Felder ausgefüllt oder gestrichen werden und dass „Ja/Nein“-Fragen entsprechend angekreuzt sind.

Auch wenn die Schriftformerfordernis weggefallen ist, sollten alle Formblätter unterschrieben werden. Mit der Unterschrift bestätigt ihr, dass alle Angaben korrekt sind und der Antrag bearbeitet werden kann.

Kopiert euren fertigen Antrag.

So wisst ihr, was ihr reingeschrieben habt und könnt den nächsten Antrag hoffentlich problemlos ausfüllen.

Legt euch eine Akte an.

Packt alle Anträge in Kopie, Nachweise, Begründungen und auch die Briefe und Bescheide des Bafögamts in einen Ordner. So habt ihr immer alles griffbereit und könnt noch einmal nachschauen, was in der bisherigen Kommunikation mit dem Bafögamt passiert ist.

Tragt euch wichtige Termine in den Kalender ein.

Fristabläufe, Ablauf des Bewilligungszeitraumes, wann ein neuer Antrag gestellt werden sollte, Ende der Förderungshöchstdauer.

So verliert ihr nicht den Überblick und verpasst keine Fristen.

2 Gedanken zu „Checkliste für den Bafögantrag

  1. Christian Antworten

    Hi, meine Bafög Sachbearbeiterin sagt, dass das Zuflussprinzip nicht gilt. Sie sagt, dass nur der Zeitpunkt zählt, wo das Geld verdient worden ist, nicht der, wo ich das Geld empfange. Was kann ich jetzt tun? Wo kann ich nachlesen, was denn nun stimmt? Die allgemeine Bafög Beratung sagte mir, dass das Zuflussprinzip gilt, als ich dort angerufen habe. Ich bin jetzt verwirrt.

    Vielen Dank für die Hilfe
    Christian

    • Beratungsteam Antworten

      Hallo Christian,

      in der Regel gilt auch im BAföG das Zuflussprinzip.
      § 21 Abs. 1 Satz 1 BAföG: als Einkommen gilt die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG
      § 22 Abs. 1 Satz 1 BAföG: die Einkommensverhältnisse im Bewilligungszeitraum sind maßgebend für die Anrechnung des Einkommens des Auszubildenden
      § 2 Abs. 1 Satz 1 EStG: der Einkommensteuer unterliegen u.a. die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die der Steuerpflichtige während seiner unbeschränkten Einkommensteuerpflicht erzielt hat (Grundlage für das generelle steuerrechtliche Zuflussprinzip)
      § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG: „Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind.“
      Bei regelmäßigem und wiederkehrendem Einkommen gibt es Grenzfälle, wenn dieses kurz vor oder nach dem Bewilligungszeitraum zufließt. Dann kann es dem Bewilligungszeitraum zugeordnet werden.

      Soweit die generellen Regelungen.
      Für eine individuelle Beratung wende dich bitte an die Beratungsstelle deines Vertrauens für ein persönliches Gespräch.
      Das Beratungsteam

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