Neue Formblätter benutzen

Es gibt neue Formblätter, zu finden entweder vor dem Sekretariat des Bafögamtes im UHG in C2-200 oder online unter https://www.xn--bafg-7qa.de/de/alle-antragsformulare-432.php.

Wenn jetzt noch alte Formblätter genutzt werden, müssen diese wohl neu ausgefüllt werden, da das Amt diese nicht mehr nutzen darf und ausschließlich die aktuellen Formblätter zur Beantragung von Bafög genutzt werden dürfen. Diesen Ärger gab es schon bei der Reform der Formblätter 2018. Also den Ärger sparen und diese neuen Formblätter nutzen. Auch kann zur Fristwahrung dieses Formblatt eingereicht werden: http://www.studierendenwerk-bielefeld.de/fileadmin/content/documents/BAfoeG/Formulare/Formloser_BAfoeG-Antrag_zur_Fristwahrung.pdf oder es reicht vorerst das Formblatt 1 einzureichen und alles andere nachzureichen.

Das gilt natürlich auch für alle schon eingeschriebenen Studierenden, die nun Wiederholungsanträge stellen müssen. Dafür gibt es das neue Formblatt 9.

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