Gericht schließt Förderungslücke durch Auslegung

In den Jahren 2017/2018 gab es rechtliche Unklarheiten, ausgelöst durch eine Neuregelung des § 15b III BAföG.

Sinn der Neuregelung war eigentlich die Schließung einer Förderungslücke, welche sich beim Übergang vom Bachelor zum Master ergeben hatte. Leider hat die Neuregelung aber mehr Fragen und Unsicherheiten aufgeworfen als bereinigt.

So gab es Auszahlungslücken beim Übergang vom BA zum MA, bis die Universität Bielefeld die vorläufige Einschreibung in den Master ermöglichte.

Die BAföG-Beratung des AStA der Uni Bielefeld begleitete mehrere Studierende, die während dieser Förderungslücke in finanzielle Schwierigkeiten kamen. Zudem unterstützten Sie einen Studierenden durch ein Widerspruchverfahren bis hin zur Klage.

Diese Klage wurde nun in zweiter Instanz gewonnen.

Am (02.02.2021) hat das OVG Münster über die Klage entschieden und diese Forderungslücke geschlossen.

Daher können sich alle bei uns melden, die damals in diese Förderungslücke fielen und nun einen Antrag auf Überprüfung stellen, mit der Folge, dass sie das damalige Bafög nachgezahlt bekommen oder aufgenommene Kredite (Abschlusshilfe) in BAföG umwandeln können.

Beratung-b@asta-bielefeld.de

www.bafoeg-bielefeld.de

Wir haben eine Antragsvorlage für alle Betroffenen vorbereitet, mit welcher die Überprüfung beantragt werden kann.

Downloads:

Musterantrag

Detaillierte Pressemitteilung

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