29. BAföG-Änderungsgesetz

Am 13. Juni 2024 wurde das 29. BAföG-Änderungsgesetz verabschiedet und am 24. Juli 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Was hat sich geändert und was bedeutet das für BAföG-EmpfängerInnen?
Das haben wir einmal für euch zusammengefasst.

Bedarfssätze

Die Bedarfssätze werden auch in dieser Novelle wieder angehoben.
Dabei liegt das BAföG aber immer noch um knappe 100 € unter dem Grundbedarf im SGB.

alter bedarfneuer bedarf
Grundbedarf452 €475 €
bei den Eltern wohnend59 €59 €
nicht bei den Eltern wohnend360 €380 €
Kranken- und Pflegeversicherung u30122 €137 €
Kranken- und Pflegeversicherung ü30206 €233 €
Erhöhung der Bedarfssätze

Freibeträge

Studierende können jetzt mehr Geld verdienen, bevor es zu Abzügen im BAföG kommt.
Schon ab Oktober gilt im BAföG die neue Freigrenze für Minijobs, die steuerrechtlich erst ab Januar auf 556 € angehoben wird.

alter freibetragneuer freibetrag
eigener Freibetrag330 € netto ⩯ 520 € brutto353 € netto ⩯ 556 € brutto
Freibetrag für Ehegatten805 €850 €
Freibetrag pro Kind730 €770 €
Freibetrag Waisenrente180 €190 €
Härtefreibetrag370 €390 €
Erhöhung der Freibeträge für Antragstellende

Auch die Freibeträge beim Einkommen von Eltern und Ehegatten haben sich um rund 5% erhöht.
Zudem wird das Einkommen von Kindern, die noch zur Schule gehen, erst ab Erreichen der Volljährigkeit vom Freibetrag abgezogen.

alter freibetragneuer freibetrag
Eltern verheiratet, nicht dauerhaft getrennt lebend2.415 €2.540 €
Eltern in sonstigen Fällen, Ehegatten1.605 €1.690 €
Freibetrag für Ehegatten805 €850 €
Freibetrag pro Kind730 €770 €
Erhöhung der Freibeträge für Eltern und Ehegatten

Fachrichtungswechsel

Für den Fachrichtungswechsel wird ein Semester länger Zeit gegeben.
Jetzt gilt beim Wechsel für die Notwendigkeit einer Begründung:

  • Regelvermutung bis zum Beginn des 4. Fachsemesters: in der Regel wird davon ausgegangen, dass ein wichtiger Grund vorliegt, und es wird vom Erfordernis einer Begründung abgesehen
  • Wichtiger Grund bis zum Beginn des 5. Fachsemesters: es muss ein wichtiger Grund (Neigungswandel oder Eignungsmangel) vorliegen, welcher begründet werden muss
  • Unabweisbarer Grund ab Beginn des 5. Fachsemesters: eine Weiterförderung nach einem Wechsel ist jetzt nur noch möglich, wenn ein unabweisbarer Grund vorliegt

Vorausleistung

Wer bisher einen Vorausleistungsantrag gestellt hat, musste mit Abzügen im BAföG rechnen, wenn Kindergeld oder Unterhalt über die vom BAföG-Bescheid bestimmte Höhe hinaus (sogenannte überobligatorische Leistungen) ausgezahlt wurden. Damit wurden diese Antragstellenden gegenüber denen, die keinen Vorausleistungsantrag stellen mussten, schlechter gestellt.

Mit dieser BAföG-Novelle führen sowohl Kindergeld als auch überobligatorische Leistungen eines Elternteils auch beim Vorausleistungsantrag nicht mehr zu Abzügen im BAföG.

Flexibilitätssemester

Ohne besonderen Grund kann über die Förderungshöchstdauer hinaus, direkt im Anschluss an die reguläre Förderung, ein einziges Semester länger BAföG gewährt werden.

Der Berechnung der Höhe werden die normalen BAföG-Regeln zugrunde gelegt.
Die Darlehenssumme fällt ebenfalls unter die 77 Raten bzw. 10.010 €, die am Ende zurückgezahlt werden müssen.

Das Flexibilitätssemester muss dabei explizit beantragt werden. Das geht am einfachsten mit einem normalen Folgeantrag und einer kurzen eigenen Erklärung.
Eventuell wird es in Zukunft auch ein Formblatt für das Flexibilitätssemester geben wird.

Einen ausführlichen Artikel zum Flexibilitätssemester haben wir hier für euch zusammengestellt.

Studienstarthilfe

Einmalig sollen antragsberechtigte Studierende aus einkommensschwachen Familien 1.000 € als Zuschuss für den Start ins Studium erhalten.
Die Studienstarthilfe ist nicht als Einkommen bei einkommensabhängigen Sozialleistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu berücksichtigen. Sie wird auch nicht auf leistungs- oder begabungsabhängige Stipendienleistungen aus öffentlichen Mitteln angerechnet.

Zur Beantragung der Studienstarthilfe wird eine BundID sowie ein Account bei BAföG digital benötigt.
Inzwischen kann ein neuer Account bei BAföG digital nur noch mit einer BundID erstellt werden. Und auch die alten Accounts werden nach und nach auf die BundID umgestellt.
Wir empfehlen immer, ein BundID Konto mit Benutzername & Passwort zu erstellen, da es die unkomplizierteste und vor allem datensparsamste Methode ist.

Ob ihr antragsberechtigt seid und wie ihr durch den Antrag kommt, haben wir hier für euch zusammengefasst.

Kommentar aus der Beratung

Vor allem das Flexibilitätssemester und die Änderungen im Vorausleistungsverfahren begrüßen wir sehr.

Dahingegen ist die Anhebung der Bedarfssätze und der Freibeträge nur ein trauriger Tropfen auf den heißen Stein bei den stetig steigenden Lebenserhaltungskosten.

Und wenngleich die Studienstarthilfe in ihren Ansätzen begrüßenswert ist, so ist die technische Umsetzung mangelhaft, geht zulasten der ohnehin schon ausgelasteten BAföG-Ämter und bedarf dringend Nachbesserung.

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