Das Heizkostenzuschussgesetz ist verabschiedet und somit stehen Bafögempfänger*innen, die
- nicht bei den Eltern wohnen,
- mindestens einen Monat zwischen 10/21 bis 03/22 mindestens 10 Euro Bafög erhalten haben, und
- kein Wohngeld in diesem Zeitraum erhalten haben
nun 230 Euro Heizkostenzuschuss zu. Das Bafögamt wird den Zuschuss von Amts wegen auszahlen, ihr müsst also keinen gesonderten Antrag stellen.
Sofern ihr kein Bafög mehr erhaltet und umgezogen seid oder euer altes Konto aufgelöst habt, solltet ihr euch jedoch beim Bafögamt melden und eure aktuelle Anschrift bzw. aktuelle Kontoverbindung mitteilen.
Dies stellt sicher, dass der Zuschuss überwiesen werden kann und ihr auch einen Bescheid über diese Gewährung erhalten könnt.
Mit der Auszahlung ist aufgrund technischer Umsetzung wahrscheinlich erst im August zu rechnen.
Diese Information gilt für die Studierenden, die vom Bafögamt Bielefeld betreut werden. Andere Bafögämter haben unter Umständen andere Verfahren. Bitte informiert euch bei dem für euch zuständigen Bafögamt!