Gestern wurde nun der Heizkostenzuschuss u.a. für Bafög- und Wohngeldempfänger.innen beschlossen. Zur positiven Überraschung aller, wurden die ursprünglichen Sätze verdoppelt, um die aktuelle Inflation von 5% auszugleichen.
Das bedeutet für euch konkret in Zahlen folgendes:
- Bafögempfänger.innen erhalten pauschal 230 Euro.
- Wohngeldbezieher.innen, die alleine leben, bekommen 270 Euro, bei Zwei-Personen-Haushalten sind es 350 Euro und für jede weitere Person im selben Haushalt bekommt ihr noch einmal je 70 Euro
Der Zuschuss erfolgt als Einmalzahlung. Derzeit gehen wir davon aus, dass es beim ursprünglichen Plan bleibt, den Zuschuss im Juni auszuzahlen.
Abschließend hier noch einmal die Kriterien, die erfüllt sein müssen, um den Zuschuss zu erhalten (diese findet ihr auch in unserem Beitrag vom 09 Februar 2022).
Berechtigt ist, wer im Zeitraum zwischen Oktober 2021 bis März 2022 mindestens einen Monat BAföG oder Wohngeld bezogen hat. Bei BAföG gilt zudem, dass ihr zu besagtem Zeitpunkt nicht bei euren Eltern gelebt, also einen eigenen Haushalt geführt habt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.
Es könnte sich also lohnen, noch diesen Monat BAföG oder Wohngeld zu beantragen, wenn ihr vom Grunde her keinen Anspruch mehr auf BAföG habt, denn selbst wenn ihr nur geringe Förderung erhaltet, so wird dadurch doch der volle Heizkostenzuschuss ermöglicht.
Bei Fragen und Beratungsbedarf meldet euch gerne bei uns.
Weitere Informationen findet ihr bei tagesschau.de oder in den Bundestagsdrucksachen.