Heizkostenzuschuss für EmpfängerInnen von BAföG

Wir bekommen derzeit viele Anfragen zum Heizkostenzuschuss. Leider können wir dazu noch nicht beraten. Es liegt lediglich ein Kabinettsbeschluss vor. Sobald dieser vom Bundestag als Gesetz beschlossen wurde, werden wir euch an dieser Stelle informieren. Behaltet bitte auch unsere Social-Media Kanäle im Auge. Bis dahin, können wir leider keine verbindlichen Aussagen treffen.

Was wir bislang wissen:

Berechtigt sollen Studierende sein, die von Oktober 2021 bis März 2022 mindestens einen Monat BAföG bezogen haben. Wichtig, ihr dürft zu besagtem Zeitpunkt nicht bei euren Eltern leben, also einen eigenen Haushalt führen.

Voraussichtlich gibt es 115€ als einmaligen Zuschuss (pauschal, also unabhängig davon, wie hoch eure tatsächlichen Heizkosten sind), der nicht aufs BAföG angerechnet wird.

Das Gesetz tritt voraussichtlich im Juni 2022 in Kraft. Dann müsst ihr wahrscheinlich extra einen Antrag stellen, um den Zuschuss zu bekommen. Bei welcher Stelle ihr den Antrag stellen müsst, steht noch nicht fest.

Achtung: Bekommt ihr BAföG und wohnt bei euren Eltern zu Hause, so könnt ihr den Zuschuss voraussichtlich nicht beantragen. Beziehen eure Eltern Wohngeld, bzw. haben dieses zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat bezogen, so bekommen eure Eltern voraussichtlich 35€ Pauschale pro Kind (also euch).

Alle bisherigen Informationen hierzu findet ihr auf der Website des BMBF unter : https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/2022_heizkostenzuschuss.html

Die Formulierungshilfe (Kabinettsbeschluss) findet ihr hier: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/sonstige-downloads/formulierungshilfe-heizkostenzuschussgesetz.pdf;jsessionid=803ADFDAA9BDD72B5B9DB67ADB64A5C5.1_cid373?__blob=publicationFile&v=2

Bitte beachtet, dass diese Regelungen noch nicht gesetzlich beschlossen wurden. Es gilt derzeit als sehr wahrscheinlich, dass sie im Juni in Kraft treten. Dennoch gibt es insbesondere was die Höhe und die Notwendigkeit der Antragstellung angeht, viel Kritik. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass noch Änderungen passieren, bevor der Zuschuss beschlossen wird.

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