Sommersemester auch wieder ein Nullsemester

Auch das derzeitige SS 21 wird förderungsrechtlich als sogenanntes „Nullsemester“ gewertet. dadurch erhöhrt sich die förderungshöchstdauer für alle um ein weiteres Semester. Studierende die bereits eine Verlängerung gewährt bekommen haben, können eine weitere Verlängerung beantragen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert