Weiteres Nullsemester bestätigt

Auch das derzeitige WS 20/21 wird förderungsrechtlich als sogenanntes „Nullsemester“ gewertet. dadurch erhöhrt sich die förderungshöchstdauer für alle um ein weiteres Semester. Studierende die bereits eine Verlängerung gewährt bekommen haben, können eine weitere Verlängerung beantragen.

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